Die Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen findet immer häufiger statt. Einige Ärzte sind noch skeptisch. Es ist dabei sicherlich auch dem „Reflex gegen das Neue“ geschuldet. Ärzte wittern bei Digitalisierung schnell die Infragestellung ihrer persönlichen Notwendigkeit. Darum geht es aber natürlich nicht. Es ist zu erwarten, dass manche Apps einen relevanten Nutzen in der Behandlung auch langfristig zeigen werden. Ihr entscheidender Vorteil ist die „Kontinuität der Intervention“, also Patienten „bei der Stange zu halten“, wenn es um Lifestyle-Änderungen oder das Umsetzen von therapeutischen Strategien geht.
Es bleibt aber ein sensibles Thema für Ärzte, die vielleicht auch einen „Kontrollverlust“ durch das „aus der Hand geben“ von therapeutischen Inhalten befürchten. Der gemeinsame Versuch einer Verordnung und Anwendung einer solchen App kann aber sicherlich - adäquate Evaluation vorausgesetzt - dabei helfen den wahren Nutzen zu beleuchten.
Die Notwendigkeit des Nutzen-Nachweises ist dabei per Gesetz verankert. Die Bewertung des Nutzens kann durch die (freiwillig) übermittelten Daten eventuell besser erfolgen, als es im Rahmen von konventionellen Studien möglich ist . Die Digitalisierung erscheint hier in den Möglichkeiten - verantwortungsvollen Umgang vorausgesetzt - mehr Segen als Fluch...