Es gibt bestimmte Arzneimittel, die von einem Austausch gegen ein wirkstoffgleiches Präparat ausgeschlossen werden. Dabei handelt es sich vor allem um Arzneimittel, die eine sogenannte „enge
therapeutische Breite“ haben. Dass heißt, dass schon geringe Dosisänderungen zu einer veränderten Wirkung führen können. Eine gute Übersicht findet sich im DAP-Substitutionsausschlüsse.
(Genaueres ist geregelt im Abschnitt M und Anlage VII der
Arzneimittelrichtlinie des G-BA)