Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen für bestimmte Leistungen Zuzahlungen leisten. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten beträgt diese Zuzahlung beispielsweise 10 %. Hier ist sie aber begrenzt auf maximal 10 €. Kostet also ein Medikament mehr als 100 €, beträgt die Zuzahlung dennoch immer maximal 10 €.
Bei Heilmitteln, also Physiotherapie, Massagen, Manueller Therapie etc. müssen pro Verordnung 10 € entrichtet werden und zusätzlich 10 % der Kosten der Maßnahme. Kostet also eine Massage 15,40 €, so müssen bei der üblichen Verordnungsmenge von 6 Einheiten
6 x 1,54 €= 9,24 €
+ 10 € Zuzahlung = 19,24 €
bezahlt werden.
Zuzahlungen sind gedeckelt in Abhängigkeit vom Bruttoeinkommen. Das heißt: wird eine sogenannte Belastungsgrenze erreicht, kann man sich von der Zuzahlung befreien lassen. Dies muss aktiv bei der Krankenkasse erfolgen. Wie gehen Sie vor?
1) Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Belastungsgrenze. Diese kann man zum Beispiel mit Hilfe eines Online-Rechners (hier am Beispiel der AOK) ermitteln. Hierbei ist es wichtig, sich eine bestehende chronische Erkrankung durch den Hausarzt bescheinigen (Chronikerbescheinigung) zu lassen, da hierdurch die Belastungsgrenze halbiert wird.
2) Sammeln Sie die Belege für Ihre geleisteten Zuzahlungen zu Medikamenten, Verbandsmaterialien, Hilfsmitteln (Einlagen, Schienen, Rollatoren etc.), Heilmitteln (Physiotherapie, Manuelle Therapie etc.).
3) Überschreiten Sie bei den Zuzahlungen die errechnete Belastungsgrenze, können Sie sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Anträge hierfür gibt es bei jeder Krankenkasse. Hier sind Beispiele aufgeführt für die
AOK - Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung
Barmer - Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung
DAK - Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung
Ganz allgemein von der Zuzahlung befreit sind übrigens Leistungen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Weiterhin für Leistungen, die im Zusammenhang mit einer bestehenden Schwangerschaft oder Entbindung erbracht werden.